Vertriebsrecht

Auch das Vertriebsrecht umfasst Aspekte verschiedener Rechtsbereiche. Inhaltlich geht es je nach konkreter Ausgestaltung eines Vertriebsnetzes vor allem um das Verhältnis eines Unternehmens zu Vertragshändlern, Handelsvertretern, Franchisenehmern oder ähnlichen Vertriebspartnern. Wir beraten zur Wahl der richtigen Vertriebsform und gestalten die entsprechenden Verträge. Laufend vertreten wir in Rechtsstreitigkeiten, zu denen es allenfalls bei Beendigung des Vertragsverhältnisses kommt, etwa zur Frage ob und in welcher Höhe ein Ausgleichsanspruch zusteht.