Vertikal-GVO neu – Teil 2
Das Agentursystem im Kfz-Vertrieb ist derzeit in aller Munde. Eine Möglichkeit besteht darin, Handelsvertreter einzusetzen. Ein Handelsvertreter schließt den Vertrag mit dem Endkunden nicht im eigenen Namen ab, sondern im Namen des Geschäftsherrn (Importeur/Hersteller). Darin liegt der wesentliche Unterschied zum Vertragshändler.
Was bedeutet ein Vertriebssystem von Handelsvertretern kartellrechtlich?
weiterlesen