Aktuelles

03.02.22

Vertikal-GVO neu – Teil 2

Das Agentursystem im Kfz-Vertrieb ist derzeit in aller Munde. Eine Möglichkeit besteht darin, Handelsvertreter einzusetzen. Ein Handelsvertreter schließt den Vertrag mit dem Endkunden nicht im eigenen Namen ab, sondern im Namen des Geschäftsherrn (Importeur/Hersteller). Darin liegt der wesentliche Unterschied zum Vertragshändler.

Was bedeutet ein Vertriebssystem von Handelsvertretern kartellrechtlich?

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24.11.21

Vertikal-GVO neu – Teil 1

Der Entwurf für eine neue Vertikal-GVO ist veröffentlicht. In den kommenden Wochen werden wir deshalb ausgewählte Bereiche aus diesem Entwurf vorstellen und erörtern. In der endgültigen Fassung der neuen GVO können sich natürlich noch Änderungen ergeben.

Den Anfang macht der duale Vertrieb, von diesem ist in diesem Zusammenhang recht oft die Rede. Was soll sich hier nun ab 2022 wirklich ändern?

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06.11.21

Kunden kommen wegen Mängeln an einem Fahrzeug zum Händler und machen Gewährleistungsansprüche geltend. Häufig gehen Händler davon aus, dass das für sie nur ein „Durchläufer“ zum Importeur ist und sie wirtschaftlich nicht betroffen sind. Das stimmt so nicht.

Die jüngsten Änderungen zum Gewährleistungsrecht nehmen wir zum Anlass, einige Missverständnisse aufzugreifen, die in der Praxis zum Händlerregress – also zu den Ansprüchen des Händlers, der einem Kunden Gewähr leisten musste, gegen den Importeur – bestehen.

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