Arbeitsrecht
Wir beraten bei der Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Gestaltung von Arbeitsverträgen, einschließlich Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, in Fragen des Kollektivarbeitsrechts, der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, des Schicksals von Arbeitsverhältnissen bei Betriebsübergängen, beim Outsourcing von Tätigkeitsbereichen und vertreten in diesen Bereichen die Interessen unserer Klienten, meist auf Arbeitgeberseite, in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.